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Ehe und Partnerschaft

Kompetent an Ihrer Seite


Wenn Sie mit Ihrem Partner eine Lebensgemeinschaft eingehen, zeigen Sie ihm, dass Sie zusammen mit ihm die gemeinsame Zukunft gestalten wollen. Wie diese Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt dabei ganz Ihnen und Ihrem Partner überlassen - ob Sie ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben oder ob Sie mit ihm die Ehe eingehen. In jedem Fall wirft das Zusammenleben aber zahlreiche Fragen auf, wie zum

Beispiel:

  • Was geschieht mit dem bisherigen Vermögen der Partner?
  • Wie soll neues Vermögen (z. B. eine Immobilie) erworben werden? Wer finanziert die Kosten und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus?
  • Wer haftet für etwaige Schulden und wie können die Risiken minimiert werden?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen im Hinblick auf gemeinsame Kinder?
  • Was passiert im Falle einer Trennung?
  • Soll mein Partner für mich handeln können, wenn ich selbst aufgrund Krankheit hierzu nicht mehr in der Lage bin?
  • Wer erbt im Todesfall und ist der Partner ausreichend versorgt?

Solche Fragen werden von verschiedenen Paaren meist ganz unterschiedlich beantwortet, je nach persönlicher Lebenssituation und den Vorstellungen von der gemeinsamen Zukunft. Es macht daher Sinn, sich über die bestehenden gesetzlichen Regelungen beraten zu lassen und für sich zu entscheiden, ob diese mit den gemeinsamen Vorstellungen übereinstimmen oder angepasst werden sollten. Ihr Notar hat hierzu nicht nur eine herausragende fachliche Qualifikation. Aufgrund seiner Unparteilichkeit kann er gerade bei entgegengesetzten Interessen der Partner vermitteln und sicherstellen, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Eheverträge


Mit der Eheschließung hat der Gesetzgeber eine Reihe von rechtlichen Folgen verbunden, die teilweise während der Ehe, teilweise erst bei einer Trennung oder Scheidung bedeutsam werden. Sie betreffen insbesondere die Bereiche des Güterstands, des Unterhalts und der Versorgung im Alter. Diese Regelungen können Sie grundsätzlich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wegen der mitunter weitreichenden Folgen und um eine unparteiische rechtliche Beratung sicher zu stellen, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch danach geschlossen werden.


Ludwigstraße 21
66849 Landstuhl
Telefon: +49 (0) 63 71 / 20 81
Telefax: +49 (0) 63 71 / 18 49 7
E-Mail: info@notar-stuppi.de

Öffnungszeiten


Montag - Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr. Mittwochnachmittag geschlossen.

Termine nach telefonischer Vereinbarung.


© 2024  Justizrat Dr. Markus A. Stuppi LL.M.